Wer einen Mietwagen in Anspruch nimmt, nachdem sein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist, muss sich nach günstigen Tarifen erkundigen. Was jeweils als günstig zu bewerten ist, kann im Zweifelsfall nach den Listen von Schwacke oder dem Fraunhofer-Institut beurteilt werden. Das Erfordernis, einen günstigeren Tarif zu suchen, besteht für den Geschädigten allerdings erst dann, wenn der ihm angebotene Tarif 50 Prozent über dem Tarif der Schwacke-Liste liegt. Bei einem um 31 Prozent höheren Tarif muss die gegnerische Versicherung zahlen. (tra, 1.2.10) Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen 7 U 499/09
Mietwagen: Versicherung darf nicht kleinlich sein
Liegt der Mietwagen-Tarif 31 Prozent über dem der Schwacke-Liste, muss die Versicherung trotzdem zahlen.