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Nach Deaktivierung: Automatisches Wiedereinschalten von Assistenzsystemen?

19.07.2017 08:43 Uhr
Nach Deaktivierung: Automatisches Wiedereinschalten von Assistenzsystemen?
Moderne Lkw sind mit zahlreichen Assistenzsystemen ausgestattet - doch nicht alle werden in der Praxis von den Fahrern auch genutzt
© Foto: Daimler

Die BG Verkehr und Verkehrsminister Dobrindt wollen, dass sich deaktivierte Fahrerassistenz-Systeme im Lkw von selbst wieder aktivieren. Auch ein Verbot der Deaktivierung ist im Gespräch.

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Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) macht sich dafür stark, dass sich manuell deaktivierte Assistenzsysteme wie der Notbremsassistent im Lkw automatisch wieder einschalten. Als Grund führt die Berufsgenossenschaft einen besseren Schutz vor schweren Unfällen an. Seit 2015 ist in neu zugelassenen Lkw und Bussen die Ausstattung mit Elektronischem Stabilitätsprogramm, Spurhaltesystem und Notbremsassistent Pflicht. Manche Fahrer deaktivieren die Systeme allerdings, was fatale Folgen haben kann.

Die BG Verkehr appelliert deshalb an alle Fahrer, deren Fahrzeuge mit solchen Systemen ausgestattet sind, dieses Angebot an Sicherheit zu nutzen und das System nicht abzuschalten. Zusätzlich erhebt sie die Forderung, die Systeme so auszustatten, dass sie sich nach einem festgelegten Zeitintervall automatisch wieder einschalten, wenn der Fahrer sie deaktiviert hat. Nur dann könnten sie im Notfall ihre Schutzwirkung entfalten, machte die BG deutlich.

Dobrindt für Abschaltverbot

Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte sich kürzlich auf EU-Ebene für eine strengere Regelung eingesetzt und gefordert, dass Notbremsassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen künftig ab einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht mehr vom Fahrer abgeschaltet werden dürfen und sich bei einer Abschaltung nach einer gewissen Zeit automatisch wieder aktivieren.

Zunehmend urteilen auch Gerichte härter, wenn Fahrerassistenzsysteme abgeschaltet werden und es dadurch zu einem Unfall kommt, berichtet die BG. So sei ein Lkw-Fahrer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, der ungebremst auf ein Stauende aufgefahren war. Der Fahrer sei abgelenkt gewesen und habe das automatische Abstandsbremssystem ignoriert oder abgeschaltet, befanden die Richter am zuständigen Amtsgericht Hersbruck. (sno/tr)

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