In der Luftfahrt kennt man dieses Prozedere seit einigen Jahrzehnten: Kam es zu einem Unglück, werten die Ermittler als erstes die Daten der sogenannten Blackbox aus, um zu erfahren, war überhaupt passiert ist. Obwohl die Technik hierfür auch in jedem modernen Fahrzeug vorhanden ist, kommt der sogenannte Event Data Recorder (EDR) bislang nicht zum Einsatz. Das soll sich nun ändern, denn ab 7. Juli 2024 ist die Pkw-Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
Kritisch wird der EDR vor allem deshalb beäugt, weil das meist im Airbag-Steuergerät verbaute Gerät zahlreiche Daten sammelt. Von der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit über die Motordrehzahl, den Lenkwinkel bis hin zum Zeitpunkt, an dem ein Airbag ausgelöst wurde. Damit diese sensiblen Informationen nicht missbräuchlich verwendet werden, zeichnet der Event Data Recorder die definierten Werte nur in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall auf. Zudem werden die Daten nicht in eine Cloud hochgeladen, sondern bleiben lokal im Fahrzeug gespeichert. Kommt es zu einem strittigen Unfallgeschehen, können Gerichte und Staatsanwaltschaften einen Sachverständigen damit beauftragen, die Daten auszulesen und diese auszuwerten. Allerdings dürfen die Daten nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion herangezogen werden. Das ab Juli 2024 verpflichtende System zeichnet nur Daten des eigenen Fahrzeugs auf – Videoaufnahmen der im Fahrzeug verbauten Kameras werden nicht aufgezeichnet.
Mit diesen Auflagen soll der Datenschutz gewährleistet und gleichzeitig die Unfallermittlung erleichtert werden.