Nachdem die Fahrschulen jetzt überall wieder arbeiten dürfen, wird die Fahrlehrerversicherung in Kürze mit der Auszahlung der Prämien für die während des Ausübungsverbotes nicht genutzten Fahrschulfahrzeuge beginnen.
Fahrlehrer, die Kunden der Fahrlehrerversicherung sind, hatten auch während des zweiten Lockdowns wieder die Möglichkeit, für die Zeit des Ausübungsverbotes die Kfz-Versicherung ihrer Fahrschulfahrzeuge in eine Ruheversicherung umzuwandeln. Die Ruheversicherung war für die betroffenen Fahrschulen kostenlos.
Die Abwicklung erfolgte unkompliziert über das Online-Kundenportal der Fahrlehrerversicherung. Fahrlehrer konnten dort angeben, welche Fahrzeuge sie fiktiv außer Betrieb setzen wollten. Soweit sie die Fahrzeuge nicht schon vor Ende des Ausübungsverbotes wieder nutzen wollten, erfolgte alles Weitere automatisch. Mit Ende des Lockdowns hatten alle Fahrzeuge wieder ihren bisherigen Versicherungsschutz. Die Gutschrift der Versicherungsbeiträge erfolgt in den nächsten Wochen auf das von der jeweiligen Fahrschule angegebenen Konto.