Ab Montag, 4. Mai 2020, darf in Hessen wieder in allen Klassen ausgebildet werden. Im praktischen Unterricht muss dort, wo es möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen sich außer Fahrlehrer und Fahrschüler keine weiteren Personen im Fahrzeug aufhalten. Beide müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Auch der Präsenz-Theorieunterricht ist wieder möglich. Für die A- und B-Klassen als Einzelunterricht oder in Kleingruppen bis zu fünf Personen. Für die Nutzfahrzeugklassen als Einzelunterricht oder in Kleingruppen bis zu 15 Personen. Auch hier gilt die Vorgabe der Mund-Nase-Bedeckung. Außerdem ist zwingend ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Sichtlich erleichtert zeigt sich Frank Dreier, Vorsitzender des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer, dass sich seine Beharrlichkeit im Kontakt mit dem Ministerium ausgezahlt hat. „Die Schließungen waren richtig, damit wir uns darauf vorbereiten konnten, mit der Situation umzugehen. Wir haben sie genutzt, um uns für einen Unterricht mit größtmöglichen Schutzvorkehrungen zu rüsten und ich bin froh, dass wir dies dem Ministerium vermitteln konnten und jetzt wieder loslegen können.“
Die komplette Verordnung kann unten heruntergeladen werden.
(bub)