Das Landgericht Berlin hatte folgenden Fall zu bearbeiten: Ein Kfz-Fahrer fuhr alkoholisiert und gefährdete noch dazu fahrlässig den Straßenverkehr. Die Folgen waren der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist zur Wiedererteilung.
Das Landgericht Berlin hat die Sperrfrist in seiner Entscheidung aufgehoben und stellte fest, dass der Betroffene zum Führen von Fahrzeugen „nicht mehr ungeeignet“ sei. Wie kam das Gericht darauf? „Eine neue Tatsache zugunsten des Verurteilten kann … die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder einer Verkehrstherapie sein“, hieß es in den Urteilsgründen. Dies war der Fall: Der Kfz-Fahrer hatte an einem Aufbauseminar des Dekra teilgenommen und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Landgericht Berlin
Aktenzeichen 520 Qs 72717
(tc)