Ende Februar 2010 hat das niedersächsische Kabinett die „Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste“ beschlossen. Wie schon in Bayern ist damit der Bereich zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht geregelt. Die Gemeinden sollen in Niedersachsen für Fahrberechtigungen der Freiwilligen Feuerwehren zuständig sein. Sache der Landkreise und der kreisfreien Städte sind die Rettungsdienste, zu denen auch die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und technischen Hilfsdienste gezählt werden. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann ließ in seiner Pressemitteilung verbreiten, er habe dem Bundesverkehrsminister schon geschrieben, dass die vereinfachte Regelung bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ausgedehnt werden sollte. (dif, 26.02.10)
Niedersachsen: Grünes Licht für Feuerwehr-Führerschein
Nach Bayern hat auch Niedersachsen die Grundlagen für eine vereinfachte Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht geschaffen.