Seit 9. Januar 2016 müssen Unternehmen – also auch Fahrschulen – Verbraucher auf die sogenannte OS-Plattform hinweisen. Das teilt die Wettbewerbszentrale mit. Dabei handelt es sich um eine von der EU-Kommission bereitgestellte Website, die der Online-Streitbeilegung dient. Dies muss durch einen klickbaren Link sichergestellt werden.
„Bei Problemen mit online gekauften Waren oder Dienstleistungen können Sie über diese Plattform eine Beschwerde einreichen und von einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle bearbeiten lassen“, heißt es auf der Website zur OS-Plattform. Probleme sollen dadurch „außergerichtlich, fair und effizient“ gelöst werden.
Neue Verlinkung, keine Weiterleitung
Im Dezember 2017 wurde laut Wettbewerbszentrale die URL der OS-Plattform von http://ec.europa.eu/consumers/odr/ in https://ec.europa.eu/consumers/odr/ geändert. Der Unterschied („https“ statt „http“) ist klein, aber durchaus bedeutsam. Jetzt handelt es sich um eine Website mit Sicherheitszertifikat. Dadurch wird die Datenkommunikation verschlüsselt.
Wichtig: Eine interne Weiterleitung gebe es nicht, betont die Wettbewerbszentrale. „Der alte Link ist unbrauchbar und muss von den Unternehmen ersetzt werden, damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Dies betrifft vor allem jene Firmen, die in der Vergangenheit bereits Unterlassungserklärungen wegen einer fehlenden Verlinkung auf die Streitbeilegungs-Plattform abgegeben haben.“
Folgender Link sollte in Zukunft auf der Fahrschul-Website zu finden sein:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(tc)