Das Landgericht Köln verurteilte zwei Raser im April 2016 zu zwei und eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung, nachdem diese bei einem "Rennen" durch die Kölner Innenstadt eine Studentin getötet hatten. Dem BGH war dieses Urteil zu wenig - er forderte strengere Konsequenzen. Das teilte das Deutsche Anwaltsregister auf seiner Website mit.
Das oberste deutsche Strafgericht hob am 6. Juli das Kölner Urteil auf und kritisierte dabei besonders die Bewährungsstrafen. Dieser Punkt muss nun neu entschieden werden. Man müsse bedenken, welche Auswirkungen so ein Urteil auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung hat, kommentierte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible laut Anwaltsregister die BGH-Entscheidung.
Totschlag, Bewährung, Mord?
Seit Februar geht es hoch her in der Diskussion über angemessene Strafen. Damals erregte das Berliner Landgericht Aufmerksamkeit, als es zwei Raser lebenslang wegen Mordes hinter Gitter schickte - eine einmalige Entscheidung bislang.
Gesetzesnovelle auf dem Weg
Künftige Urteile gegen Raser dürften einheitlicher ausfallen, vermutet das Anwaltsregister. Vor einer Woche hat der Bundestag beschlossen, verbotene Autorennen neu ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Wird dabei ein Mensch getötet, drohen bis zu zehn Jahren Haft. Der Bundesrat muss darüber am 22. September entscheiden.
Aktenzeichen 4 StR 415/16
(tc)