Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet von folgendem Fall: Der Betroffene fuhr nachts auf einem E-Scooter durch Dortmunds leere Fußgängerzone, als er von der Polizei aufgehalten wurde. Eine Alkoholprobe ergab 1,44 Promille. Er zeigte dabei keine Ausfallerscheinungen, außerdem gab er sich einsichtig und schilderte glaubhaft, dass in der Fußgängerzone nichts los war.
Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt (25 Tagessätze zu je 35 Euro), auf einen Fahrerlaubnisentzug wurde verzichtet, stattdessen bekam er ein Regelfahrverbot von vier Monaten. Positiv bewertete das Gericht, dass er gestanden habe, er einsichtig war und es keine Gefahr für Dritte gegeben hatte – auch deshalb, weil er keine Ausfallerscheinungen zeigte.
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen 729 Ds – 060 Js 513/19-349/19