Jedes Jahr kämen in Deutschland etwa 30.000 Fälle wegen Nötigung im Straßenverkehr zur Anzeige, heißt es bei Roland Rechtschutz. Die tatsächliche Zahl der begangenen Straftaten sei aber „um ein Vielfaches größer“.
Was sind typische Beispiele für die Nötigung im Straßenverkehr? Die Rechtsexperten bilden Fallgruppen:
- Sehr dichtes Auffahren/Drängeln: „Eine zumindest versuchte Nötigung auf der Autobahn liegt dann unzweifelhaft vor, wenn der Fahrer hinter einem schnell angefahren kommt und bei wenigen Metern 'Sicherheitsabstand' per Lichthupe unmissverständlich signalisiert, dass man entweder schneller oder zur Seite fahren soll. Dagegen handelt ein Fahrer bei einem kurzzeitigen und zu dichten Auffahren lediglich ordnungswidrig, während allein das Betätigen der Lichthupe als Ankündigung für ein Überholmanöver nicht strafbar ist.“
- Grundloses Ausbremsen/Schneiden: „Wir kennen alle den Spruch: Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld. Auch wenn der Auffahrende nicht immer die alleinige Unfallschuld trägt, so ist damit doch gemeint, dass man immer bremsbereit am Straßenverkehr teilzunehmen hat. Wer jedoch den Hintermann vorsätzlich ausbremst, wie zum Beispiel bei einer Vollbremsung, oder andere Verkehrsteilnehmer 'schneidet', kann aufgrund der ausgeübten Gewalteinwirkung den Tatbestand der Nötigung erfüllen.“
- Behinderung beim Überholen: „Wenn ein Fahrer die Überholspur absichtlich versperrt, indem er beharrlich mit äußerst niedriger Geschwindigkeit fährt und dabei den hinter ihm fahrenden Pkw zwingt, abrupt abzubremsen, kann er sich ebenfalls strafbar machen.“
- Zuparken/Parkplatz blockieren: „Das ist dann der Fall, wenn etwa eine Zufahrt oder ein Pkw über einen gewissen Zeitraum absichtlich blockiert werden.“