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Turban ersetzt nicht Helm

08.07.2019 13:25 Uhr
Turban ersetzt nicht Helm
In England sind Sikh seit 1988 von der Helmpflicht befreit
© Foto: RobertoC/stock.adobe.com

Ein Anhänger der Sikh-Religion wollte ohne Helm Motorrad fahren. Seine Religion schreibe ihm vor, Turban zu tragen – auch auf dem Motorrad, argumentierte er. Jetzt entschied das BVerwG.

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Turban und Motorradhelm zusammen – das geht aus Platzgründen nicht. Ein Sikh wollte deshalb auf den Helm verzichten. Der Fall ging bis vors Bundesverwaltungsgericht. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht erteilte dem Ansinnen des Sikh jetzt eine Absage – ließ aber ein kleines Hintertürchen offen.   

Religiöse Gründe – in diesem Fall für das Turbantragen – könnten nicht über Sicherheitsaspekten und damit der Helmpflicht stehen, entschieden die Leipziger Richter. Zwar sei der Sikh in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt, aber keinesfalls gehindert, seinen Glauben zu praktizieren.  

Eine Ausnahme von der Helmpflicht sei möglich, wenn dem Sikh ein Verzicht aufs Motorradfahren nicht zugemutet werden könne, heißt es im Urteil weiter. Da aber der Kläger eine Fahrererlaubnis und ein Auto hatte, komme diese Ausnahme nicht in Betracht.

Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich damit der Meinung der Vorinstanzen an. Die Behörden der Stadt Konstanz hatten 2013 der Ausnahme von der Helmpflicht eine Absage erteilt.

Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 3 C 24.17

(tc)

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