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Regeln für die Rettungsgasse

17.02.2014 11:09 Uhr
Regeln für die Rettungsgasse
Kommt der Verkehr ins Stocken, sollte der Fahrer wissen, wie er eine Rettungsgasse bilden muss
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Damit Polizei und Rettungskräfte schnell an den Unfallort gelangen, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen. Lesen Sie hier, welche Regeln im In- und Ausland gelten.

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Generell gilt, dass die Rettungsgasse für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge vorausschauend gebildet werden muss. "Achten Sie stets auf den Verkehrsfluss. Sobald Sie merken, dass er zum Stocken kommt, sollten Sie abwägen, ob eine Rettungsgasse notwendig ist und wie diese gebildet werden kann", sagt Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D. Denn wenn der Verkehr bereits zum Stillstand gekommen ist oder die Einsatzfahrzeuge direkt hinter dem eigenen Fahrzeug stehen, ist es zu spät.

Die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse hängen unter anderem von der Anzahl der Fahrstreifen ab. Bei zwei oder vier Spuren wird sie in der Mitte der Richtungsfahrbahn gebildet. Fahrer auf der rechten Fahrspur fahren ihre Pkw möglichst parallel zur Fahrbahn an den rechten Fahrbahnrand, jene auf der linken Spur entsprechend an den linken Fahrbahnrand. Diese Regelung gilt auch im benachbarten Ausland.

Anders verhält es sich bei einer ungeraden Anzahl an Spuren. Hier gibt es national unterschiedliche Bestimmungen. In Deutschland wird die Rettungsgasse bei drei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem mittleren Fahrstreifen gebildet (§ 11(2) StVO). Da sich auf der rechten Fahrspur mehr Lkw befinden, ermöglicht diese Regelung eine breitere Gasse und mehr Übersicht für die Einsatzfahrzeuge.

In Österreich ist die Rettungsgasse seit dem 1. Januar 2012 in gleicher Weise gesetzlich festgeschrieben. Allerdings kann von den ausweichenden Fahrzeugen der Seitenstreifen mitbenutzt werden. Dies ist in Deutschland nicht erlaubt, da der Streifen "nicht Bestandteil der Fahrbahn" ist. In Tschechien ist das Bilden einer Rettungsgasse ebenfalls Pflicht. Hier bleibt jedoch die Spur zwischen der äußerst rechten und der nächsten Spur frei. Diese Regelung ermöglicht den Einsatzfahrzeuge eine leichtere Ein- und Ausfahrt.

Im Gegensatz zu den aufgeführten Ländern ist in einigen Staaten wie in der Schweiz und Slowenien nicht gesetzlich festgelegt, wie sich die Rettungsgasse bildet.

(ab)

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