Segways, Hoverboards, E-Tretroller: Es gibt immer mehr kleine Fahrzeuge, die elektronisch betrieben werden, die aber im Straßenverkehr nicht einsetzbar sind. Die Bundesregierung will das nach einem Bericht von „Heute im Bundestag“ (HiB) ändern. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Grünen-Fraktion mit dem Namen „Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich“ (klicken Sie hier).
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage ergibt sich, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Studie erstellt hat, um sich einen „Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen“. Sie sollte prüfen, ob eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um diese dann unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können. Die Studie der BASt liegt der Regierung bereits seit Mai vor und befindet sich seitdem „in der Prüfung“
Die Regierung begrüßt in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage grundsätzlich „die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur.“ Diese tragen ihrer Meinung nach zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger bei und sind durch ihren elektrischen Antrieb emissionsfrei und geräuschlos. (tr)