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Reißverschlussverfahren: Der Spurwechsler ist (im Normalfall) schuld

06.08.2018 11:39 Uhr
Reißverschlussverfahren: Der Spurwechsler ist (im Normalfall) schuld
Stau, Baustelle, Reißverschlussverfahren: Wer beim Spurwechsel nicht aufpasst, bekommt schnell die Schuld an einem Unfall
© Foto: Picture-alliance/Peter Steffen/dpa

Geht es im Reißverschlussverfahren auf der Autobahn vorwärts, dann spricht schnell alles gegen einen Spurwechsler, wenn es kracht.

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Das war passiert: Auf der Autobahn ging es langsam voran, ein Fahrer auf dem linken Fahrstreifen musste per Reißverschlussverfahren auf den rechten wechseln. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem Lkw.

Für das Oberlandesgericht München war die Sache eindeutig: Der Spurwechsler ist schuld. Die Richter erkannten einen „typischen“ Unfallhergang, den Paragraf 7 Abs. 5 StVO genau verbietet: Pkw-Fahrer wechselt Spur, passt nicht auf und gefährdet andere. Der Pkw-Fahrer konnte zu seiner Entlastung nichts liefern, was auf einen außergewöhnlichen Unfallhergang deute. Insofern spreche der „Anscheinsbeweis“ für die Schuld des unaufmerksamen Spurwechslers.

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 4565/16

(tc)

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