-- Anzeige --

Rettungswagen hat nicht automatisch freie Bahn

05.02.2018 10:05 Uhr
Rettungswagen hat nicht automatisch freie Bahn
Blaulicht, Martinshorn - und freie Bahn? Ganz so einfach ist es nicht, stellte das OLG München klar
© Foto: Patrick Seeger/dpa

Im Fall vor dem Oberlandesgericht München war ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. Es kam zu einem Unfall – das Gericht nahm den Fahrer in die Pflicht.

-- Anzeige --

Wer einen Rettungswagen mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn fährt, muss dennoch die Augen offenhalten – so schwierig das im Notfalleinsatz auch sein mag. Das Oberlandesgericht München stellte klar, dass ein Rettungswagenfahrer sein sogenanntes Wegerecht – also das Recht bestimmter Fahrzeuge auf „freie Bahn“ – nicht „blindlings“ wahrnehmen dürfe. Gerate der Fahrer im Straßenverkehr in eine unübersichtliche Situation und fahre dennoch aufs Geratewohl drauflos, hafte er bei einem Unfall mit.

Das OLG forderte in seiner Urteilsbegründung eine „berechtigte Erwartung“ des Fahrers auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer, sprich: Er erkennt Anzeichen, dass diese „freie Bahn“ machen – zum Beispiel indem sie rechts ranfahren.

Ober­landes­gerichts München
Aktenzeichen 10 U 2135/17

(tc)

 

 

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.