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Rotlichtverstoß: „Pi mal Daumen“ ist zu wenig

06.03.2018 12:40 Uhr
Rotlichtverstoß: „Pi mal Daumen“ ist zu wenig
Im Fall fuhr ein Autofahrer über eine rote Ampel - das war unstrittig. Aber wie lange schon Rot war, das konnte niemand genau sagen
© Foto: Gabi S./Panthermedia

Wie lange war Rot, als der Autofahrer über die Ampel fuhr? Mehr als eine Sekunde? Das Oberlandesgericht Hamm forderte konkrete Anhaltspunkte, um das zu klären.

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Im Fall schätzten Polizisten, die an einer Kreuzung standen, dass ein Autofahrer länger als eine Sekunde Rot „sah“, als er über die Ampel fuhr. Für seinen qualifizierten Rotlichtverstoß bekam er eine saftige Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot.

Dem Oberlandesgericht Hamm reichte das nicht: Eine „Pi-mal-Daumen“-Aussage der Polizei sei nicht genug, wenn es darum gehe, nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot zu verhängen. Es brauche konkrete Anhaltspunkte, um die Rotlicht-Dauer genau zu bestimmen.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 4 RBs 404/17

(tc)

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