-- Anzeige --

Schaden in automatischer Waschstraße: Wer haftet?

18.09.2018 14:00 Uhr
Schaden in automatischer Waschstraße: Wer haftet?
Bei Automatik-Pkw darf in automatischen Waschanlagen die Zündung nicht ausgeschaltet werden (Symbolfoto)
© Foto: PhotographyByMK/Fotolia

Der BMW X3 mit Automatikgetriebe eines Münchners hatte sich in einer automatischen Waschstraße selbstständig gemacht und wurde beschädigt. Laut Urteil haftet alleine der Waschanlagenbetreiber.

-- Anzeige --

In dem Fall fuhr der Geschädigte mit seinem neuen BMW X3 in eine Waschanlage ein. Einen Hinweis, dass bei einem derartig modernen Fahrzeug wie dem Seinen das Einschalten der Zündung während des Durchlaufens der Waschstraßen notwendig sei, gab es nicht. Der Waschanlagenbetreiber hatte lediglich ein Schild, auf dem „Gang raus, Automatik ‚N‘, Motor abstellen“ zu lesen war, an der Einfahrt angebracht.

Während des Waschvorgangs wurde das Fahrzeug des Klägers zwei Mal aus der in der Waschanlage befindlichen Schleppkette herausgehoben. Der BMW X3 wurde dabei unter anderem am rechten Kotflügel beschädigt. Der Grund war, dass bei modernen Fahrzeugen mit Automatikgetriebe bei ausgeschalteter Zündung eine Parksperre greife, die im Zusammenwirken mit der Sicherheitsrolle und einem für den Radstand zu kurzen Rollenabstand für das Herausheben des Pkw aus der Schlepprolle der Waschanlage verantwortlich gewesen ist.

Das Amtsgericht München entschied in seinem Urteil, dass der Waschanlagenbetreiber für den entstandenen Schaden alleine haften müsse. Ein Mitverschulden des Autofahrers gemäß Paragraf 254 BGB könne ausgeschlossen werden, da er nicht damit rechnen musste, dass sein Fahrzeug aus der Schleppkette der Waschanlage nach rechts herausgetragen werde.

Amtsgericht München

Aktenzeichen: 213 C 9522/16

(ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.