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Schuldanerkenntnis am Unfallort: nicht unbedingt bindend

06.06.2018 14:00 Uhr
Schuldanerkenntnis am Unfallort: nicht unbedingt bindend
Obwohl nur als Indiz zu werten, raten Experten, voreilige Schuldanerkenntnisse am Unfallort zu unterlassen. Entgegen der Überzeugung eines vermeintlichen Unfallverursachers kann der Ablauf ganz anders gewesen sein
© Foto: picture alliance_dpa Themendienst

Ein Unfallverursacher erklärt gegenüber der Polizei, er sei auf das andere Auto aufgefahren und habe den Unfall verursacht. Wie wirkt sich dieses Schuldanerkenntnis aus?

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Wird eine solche Erklärung, die bei der Unfallaufnahme abgegeben wird, in das polizeiliche Unfallaufnahmeprotokoll aufgenommen, wird angenommen, dass diese Aussage zunächst einmal richtig ist. 

Allerdings wird dieses Schuldanerkenntnis nur als Indiz für die Schuld gewertet, das in die „Gesamtwürdigung der Unfallumstände“ einfließt. Damit ist es möglich, dass dieses Schuldeingeständnis gegenüber der Polizei durch andere Tatsachen widerlegt wird.

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 22 U 34/17

(tra)

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