-- Anzeige --

Seit 1. Oktober gilt der „Drohnenführerschein“

06.10.2017 12:29 Uhr
Seit 1. Oktober gilt der „Drohnenführerschein“
Nur nach Einweisung dürfen schwere Drohnen seit Anfang des Monats genutzt werden
© Foto: Funkyfrogstock/adobe.stock.com

Neue Regeln für Drohnen: Seit einigen Tagen müssen die Geräte gekennzeichnet werden – und Piloten benötigen einen Kenntnisnachweis.

-- Anzeige --

Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue Regeln für den Drohnenflug in Deutschland. Darauf weist die Deutsche Flugsicherung (DFS) hin. Demnach müssen Fluggeräte ab einem bestimmten Gewicht gekennzeichnet werden. Drohnenpiloten benötigen zudem einen Kenntnisnachweis, also einen „Drohnenführerschein“, wie ihn die Flugsicherung nennt.

Die Kennzeichnung ist für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vorgeschrieben. Die Geräte müssen mit einer feuerfesten Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden, um im Schadensfall die Feststellung des Halters zu ermöglichen.

Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist seit dem 1. Oktober nach Angaben der DFS ein Kenntnisnachweis erforderlich. Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz seien automatisch im Besitz dieses „Drohnenführerscheins“. Alle anderen Drohnenpiloten müssen entweder eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle absolvieren oder sie nehmen an einer Einweisung durch einen Luftsportverein teil. Dieser „Führerschein“ gilt dann jedoch nur für Sport- und Freizeitzwecke und nicht für den gewerblichen Einsatz.

„Wir unterstützen die faire und sichere Integration der Drohnen in den regulären Luftverkehr, aber entscheidend im Sinne der Sicherheit ist, dass sich die Nutzer an die Regeln halten“, sagt DFS-CEO Klaus-Dieter Scheurle. (tr)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.