Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue Regeln für den Drohnenflug in Deutschland. Darauf weist die Deutsche Flugsicherung (DFS) hin. Demnach müssen Fluggeräte ab einem bestimmten Gewicht gekennzeichnet werden. Drohnenpiloten benötigen zudem einen Kenntnisnachweis, also einen „Drohnenführerschein“, wie ihn die Flugsicherung nennt.
Die Kennzeichnung ist für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vorgeschrieben. Die Geräte müssen mit einer feuerfesten Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden, um im Schadensfall die Feststellung des Halters zu ermöglichen.
Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist seit dem 1. Oktober nach Angaben der DFS ein Kenntnisnachweis erforderlich. Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz seien automatisch im Besitz dieses „Drohnenführerscheins“. Alle anderen Drohnenpiloten müssen entweder eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle absolvieren oder sie nehmen an einer Einweisung durch einen Luftsportverein teil. Dieser „Führerschein“ gilt dann jedoch nur für Sport- und Freizeitzwecke und nicht für den gewerblichen Einsatz.
„Wir unterstützen die faire und sichere Integration der Drohnen in den regulären Luftverkehr, aber entscheidend im Sinne der Sicherheit ist, dass sich die Nutzer an die Regeln halten“, sagt DFS-CEO Klaus-Dieter Scheurle. (tr)