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Steuerbegünstigung für Erdgas

07.06.2017 10:00 Uhr
Steuerbegünstigung für Erdgas
Der Bundestag verlängert die Steuerermäßigung für CNG-Autos wie den Audi A3 g-tron bis 2026.
© Foto: Audi/dpp-Autoreporter

Die Regierungsfraktionen des Bundestages haben sich im Finanzausschuss auf eine Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff verständigt.

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Als alternativer Kraftstoff soll Erdgas bis 2026 mit einer reduzierten Energiesteuer gefördert werden. Als ausschlaggebend für die Entscheidung benennen die Regierungsfraktionen des Bundestags insbesondere die regenerativen Potenziale von Erdgas.

Für die Verlängerung hatten sich neben der Gaswirtschaft auch Automobilhersteller, Verbände und Organisationen wie der ADAC, der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ausgesprochen.

Mehrere Hersteller hatten zuletzt neue Modelle und teilweise neue Motoren mit Erdgas als Kraftstoff angekündigt. Der Wechsel auf Erdgasfahrzeuge entlastet die Umwelt, weil im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen deutlich weniger CO2 und Stickoxide und nahezu kein Feinstaub ausgestoßen werden. Im Durchschnitt ist dem Erdgas 20 Prozent Biomethan beigemischt, das CO2-neutral aus Biomasse gewonnen wird. Neuerdings wird auch aus Ökostrom Gas erzeugt, das als Kraftstoff genutzt werden kann.

Erdgas als Kraftstoff steht den Autofahrern an rund 900 Tankstellen in Deutschland unkompliziert zur Verfügung. Darüber hinaus wird derzeit auch ein Tankstellennetz für verflüssigtes Erdgas (LNG) aufgebaut. LNG dient als Kraftstoff für schwere Lkw.

(tc)

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