Der schnittige SUV Subaru XV ist der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH in Köln mit und ohne Schiebedach als prüfungstauglich eingestuft worden. An den Platzverhältnissen sowie an der Sicht das Fahrlehrers und des Prüfers auf den Tacho und die Blinkeranzeigen fand der Prüfer nichts auszusetzen. Auch die hinteren Kopfstützen sind weit genug ausziehbar und der hintere Überhang ist groß genug, um keinen Heck-Crash nachweisen zu müssen.
Kundenunfreundlich wie fast immer ist die 08/15-Bemerkung zu den getönten hinteren Scheiben. Ob der Subaru XV mit der mittleren Ausstattung und den dabei serienmäßigen Tönungen die geforderte Lichtdurchlässigkeit bringt, schreibt Dipl.-Ing. Boris von Lennep in seinem Gutachten vom 22. Februar 2012 leider nicht.
Laut Thomas Lemp, der im Kundendienst von Subaru für die Homologation zuständig ist, erfüllt lediglich die Ausstattungsvariante „Active“ die Voraussetzungen. Beim „Comfort“ und beim „Exclusive“ liegt die Lichtdurchlässigkeit der hinteren Scheiben unter den geforderten 35 Prozent.
In einem Gutachten zur Prüfungstauglichkeit eines Modelles eines anderen Herstellers in seinem Einzugsbereich hat es der TÜV Rheinland übrigens fertig gebracht, auf die Bezeichnungen in der Preisliste Bezug zu nehmen. Warum dies nicht die generelle Linie ist, wissen nur die Götter.
(dif)