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Unechte Ampelkreisverkehre - blinken oder nicht?

31.08.2018 13:55 Uhr
Unechte Ampelkreisverkehre - blinken oder nicht?
Fehlt bei einem Kreisverkehr das Verkehrszeichen 215, kann es sich um eine Kreuzung in Kreisform handeln
© Foto: Uwe Meinhold/ddp

Wie verhält es sich mit dem Blinken in mehrspurigen Kreisverkehren, die durch Ampeln geregelt sind?

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Das Verhalten in einem herkömmlichen Kreisverkehr ist Verkehrsteilnehmern klar: Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, bei der Ausfahrt muss jedoch geblinkt werden. Doch wie verhält sich die Sachlage in einem mehrspurigen Kreisverkehr, der durch Ampeln geregelt ist? In Hannover zum Beispiel gibt es Kreisverkehre, bei der man auf dem äußeren Fahrstreifen ausfahren muss, während man auf dem inneren die Wahl hat, ob man den Kreisverkehr verlässt oder weiter kreiselt. Die herausführenden Fahrstreifen sind jedoch mit einem Geradeaus-Pfeil gekennzeichnet, was nahelegt, nicht blinken zu müssen. Wie verhält man sich hier richtig?

Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht, schätzt die Sachlage auf Zeit Online so ein: Wenn ein Kreisverkehr durch Ampeln geregelt ist und zudem das Verkehrszeichen 215 fehlt, handele es sich um eine Kreuzung, die kreisförmig aufgebaut ist. Dann gelten prinzipiell die allgemeinen Straßenverkehrsregeln. "Das bedeutet, dass man in der Regel beim Ausfahren und auch beim Einfahren blinken muss", sagt der Verkehrsrechtsexperte aus Lüdenscheid. "Wenn man sich, wie in dieser Situation, auf einer Geradeaus-Spur befindet, die auch als solche gekennzeichnet ist, könnte man vermuten, dass hier keine Pflicht zu blinken besteht. Meiner Ansicht nach sind die Pfeile auf der Straße aber nur Orientierungshilfen für die Verkehrsteilnehmenden, je nachdem, in welche Richtung sie letztlich fahren wollen. Daher wäre meiner Auffassung nach auch dann bei der Ausfahrt zu blinken, wenn man sich eigentlich auf der 'Geradeaus-Spur' befindet." Auch beim Wechsel der Spuren innerhalb des Kreisverkehrs und beim Einfahren müsse man laut Schultes Einschätzung blinken.

(ms)

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