25.01.2010

Fahrschule-Online Recht

Unfall: Wer wendet, ist schuld

Kommt es beim Wenden eines Fahrzeuges zu einer Kollision, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall durch den Wendenden verursacht worden ist. Denn gemäß § 9 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung gelten für den Wendenden ganz besonders hohe Sorgfaltsvoraussetzungen beim Wenden. Der Wendevorgang ist dabei auch erst dann abgeschlossen, wenn der Fahrer sich wieder vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder sein Fahrzeug am Fahrbahnrand endgültig abgestellt hat. Alle Vorgänge davor gehören noch zum Wendevorgang und lassen damit den Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Wendende den Unfall verschuldet hat.
(tra, 25.1.10)

Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 12 U 158/08

Anzeige

Weitere Informationen



Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Fahrschule mehr

Anzeige: Fahrschul-Auto mieten !

FTS

Willkommen bei der FTS Fahrschul-Mobilitätsservice GmbH !

einer der professionellsten und größten Autovermietungen für Fahrschulen in Deutschland mehr

60 Jahre Fahrschulgeschichte

Sechs Jahrzehnte Revue passieren lassen

Von 1950 bis 2009 hat „Fahrschule“ wichtige Entwicklungen in der Fahrschulbranche begleitet. Wissenswertes und Skurriles hat die Redaktion für Sie aufbereitet mehr

Fahrlehrerbrief

Fahrlehrerbrief

Der Fahrlehrerbrief erscheint 10 x im Jahr und ist die unverzichtbare Informationsquelle für ein effizientes Fahrschul-Management und moderne Unterrichtsgestaltung.
Sponsored by BMW
Jetzt kostenlos testen! mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Fahrschul-Praxis zur Verfügung
jetzt registrieren

Kontaktbox

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr