Kommt es beim Wenden eines Fahrzeuges zu einer Kollision, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall durch den Wendenden verursacht worden ist. Denn gemäß § 9 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung gelten für den Wendenden ganz besonders hohe Sorgfaltsvoraussetzungen beim Wenden. Der Wendevorgang ist dabei auch erst dann abgeschlossen, wenn der Fahrer sich wieder vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder sein Fahrzeug am Fahrbahnrand endgültig abgestellt hat. Alle Vorgänge davor gehören noch zum Wendevorgang und lassen damit den Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Wendende den Unfall verschuldet hat. (tra, 25.1.10) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 158/08
Unfall: Wer wendet, ist schuld
Wer sein Fahrzeug wendet, bekommt bei einem Unfall die Schuld zugesprochen, sofern er nicht beweisen kann, dass ihn keine Schuld trifft.