01.09.2010

Fahrschule-Online Recht

Unfallflucht von der Gartenmauer

Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug eine fremde Gartenmauer beschädigt und sich dann vom Unfallort entfernt, wobei er sein Kraftfahrzeug mit Papieren zurücklässt, erfüllt seine versicherungsrechtlichen Obliegenheiten zur Unfallfeststellung nicht. Denn durch sein Verhalten macht er so Feststellungen zu einer möglichen Alkoholisierung unmöglich. Das wiederum berechtigt die Kfz-Versicherung, die Auszahlung von Kfz-Kaskoschadenersatzleistungen an den Versicherungsnehmer zu verweigern.
(jlp, 1.9.10)

Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 5 U 424/08-53

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