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Unklarer Auffahrunfall: Beide sind schuld
Wenn es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall kommt und der Unfallhergang nicht mehr geklärt werden kann, wird der Schaden wegen der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr geteilt. So urteilte das Landgericht Coburg in einem Fall, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) hinweist.
In der Verhandlung hatte eine Autofahrerin behauptet, ein anderer Autofahrer habe sie beim Spurwechsel übersehen und sie sei deshalb mit ihr kollidiert. Der Beklagte hingegen sagte aus, er sei schon längere Zeit auf der Überholspur gefahren und habe abbremsen müssen. Dann sei die Klägerin auf ihn aufgefahren.
(dif, 18.02.10)
Landgericht Coburg
Aktenzeichen 11 O 650/08
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