18.02.2010

Fahrschule-Online Recht

Unklarer Auffahrunfall: Beide sind schuld

Wenn es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall kommt und der Unfallhergang nicht mehr geklärt werden kann, wird der Schaden wegen der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr geteilt. So urteilte das Landgericht Coburg in einem Fall, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) hinweist.

In der Verhandlung hatte eine Autofahrerin behauptet, ein anderer Autofahrer habe sie beim Spurwechsel übersehen und sie sei deshalb mit ihr kollidiert. Der Beklagte hingegen sagte aus, er sei schon längere Zeit auf der Überholspur gefahren und habe abbremsen müssen. Dann sei die Klägerin auf ihn aufgefahren.
(dif, 18.02.10)

Landgericht Coburg
Aktenzeichen 11 O 650/08

Anzeige

Weitere Informationen



Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Fahrschule mehr

Anzeige: Fahrschul-Auto mieten !

FTS

Willkommen bei der FTS Fahrschul-Mobilitätsservice GmbH !

einer der professionellsten und größten Autovermietungen für Fahrschulen in Deutschland mehr

60 Jahre Fahrschulgeschichte

Sechs Jahrzehnte Revue passieren lassen

Von 1950 bis 2009 hat „Fahrschule“ wichtige Entwicklungen in der Fahrschulbranche begleitet. Wissenswertes und Skurriles hat die Redaktion für Sie aufbereitet mehr

Fahrlehrerbrief

Fahrlehrerbrief

Der Fahrlehrerbrief erscheint 10 x im Jahr und ist die unverzichtbare Informationsquelle für ein effizientes Fahrschul-Management und moderne Unterrichtsgestaltung.
Sponsored by BMW
Jetzt kostenlos testen! mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Fahrschul-Praxis zur Verfügung
jetzt registrieren

Kontaktbox

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr