Der Arbeitskreis VI – Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last? - erarbeitete in Goslar folgende Empfehlung: - Der Gesetzgeber möge regeln, dass langsame Pedelecs, deren Unterstützung bei 25 km/h endet, auch dann als Fahrräder gelten, wenn sie über eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis sechs km/h verfügen. Den Fahrern dieser Pedelecs 25 wird das Tragen eines Fahrradhelms sowie der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. - Pedelecs sind für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet. - Schnelle Pedelecs, die mit Unterstützung bis zu 45 km/h fahren, sollen im Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder behandelt werden. - Die Begrenzung der Unterstützung auf 250 Watt soll in die neue europäische Betriebserlaubnisverordnung aufgenommen werden. Die Empfehlungen der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags wurden kurz vor dem Redaktionsschluss formuliert, deswegen wird an dieser Stelle nur auf den Arbeitskreis VI hingewiesen. Die vollständige Empfehlung des Verkehrsgerichtstags steht im Internet unter http://www.deutsche-verkehrsakademie.de. (kitz)
Verkehrsgerichtstag fährt auf Pedelecs ab
Die Teilnehmer des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar geben Anregungen für den Umgang mit Pedelecs.