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Verkehrsminister wollen Wegfall der Automatik-Beschränkung

17.11.2017 09:40 Uhr
Verkehrsminister wollen Wegfall der Automatik-Beschränkung
In die Diskussion um die Automatikregelung kommt Bewegung
© Foto: iStockphoto

Auf der Verkehrsministerkonferenz in Wolfsburg haben sich die Landesressortchefs mit Elektromobilität und dem Moped-Führerschein mit 15 beschäftigt.

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Zweimal pro Jahr treffen sich die Verkehrsminister der Bundesländer zu einer gemeinsamen Verkehrsministerkonferenz. Auf dem Mitte November stattfindenden Treffen in Wolfsburg haben die Ressortchefs unter anderem über die Themen Automatik-Beschränkung im Führerschein und Moped-Führerschein mit 15 diskutiert.

In den Beschlüssen der Landesverkehrsminister sprechen sich die Minister laut Pressemitteilung für einen „Wegfall der Automatik-Beschränkung bei Fahrprüfung auf Elektrofahrzeugen“ aus. Konkret heißt es im vorläufigen Beschluss: „Die Verkehrsministerkonferenz fordert den Bund auf, sich bei der EU-Kommission mit Nachdruck für einen raschen Wegfall der Automatik-Beschränkung (Eintragung der Schlüsselzahl 78 in den Führerschein) einzusetzen.“

Außerdem wird der Bund gebeten, „zur Frühjahrssitzung 2018 der Verkehrsministerkonferenz über die Ergebnisse seiner Initiative bei der EU-Kommission zu berichten.“

„Eine rasche Regelung zum Wegfall der Automatikbeschränkung ist längst überfällig“, kommentiert Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Die Neuregelung müsse mit einer ausreichenden Schulung auf Schaltgetrieben ohne weitere Prüfung verbunden sein. „Die Neuregelung nur für die Prüfungen auf Elektrofahrzeugen ist nicht zielführend. Sie muss unabhängig von der Antriebsart ermöglicht werden“, fordert von Bressensdorf.

Auch über das Modellprojekt „Mopedführerschein mit 15“ haben die Verkehrsminister debattiert. Im Ergebnis fordert die Verkehrsministerkonferenz „den Bund auf, die Geltungsdauer der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der FeV bis zum Ablauf des 30. April 2020 zu verlängern.“ Außerdem soll der Abschlussbericht zur Evaluation des Modellprojekts „spätestens ein halbes Jahr vor Außerkrafttreten der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der FeV“ vorgelegt werden.

(tr)

 

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