Trinkt jemand Alkohol in dem Wissen, dass er später noch Auto fahren und viellecht einen Unfall verursachen wird, muss die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn es dann tatsächlich kracht.
In dem Fall trank ein Versicherungsnehmer am Nachmittag Alkohol, obwohl er wusste, dass er am Abend noch mit dem Pkw fahren musste. Um einen Fahrer, der ihn heil nach Hause bringt, hatte er sich nicht gekümmert.
Es kam zu einem Unfall, die Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,19 Promille. Das Urteil des OLG Köln war eindeutig:
Die Versicherung musste für den Schaden nicht zahlen.
Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen 9 U 20/17
(tra/ts)