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Vollgas durch die Pfütze

06.10.2017 09:47 Uhr
Vollgas durch die Pfütze
Danach steht man begossen am Straßenrand. Gibt es wenigstens Geld für die Reinigung?
© Foto: Pierluigi Palazzi/stock.adobe.com

Kann ein Fußgänger die Reinigungskosten ersetzt bekommen, wenn ihm von einem Kraftfahrer die Kleidung durch Pfützenwasser oder Schneematsch versaut wurde?

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Gibt es Schadenersatz für durchnässe Fußgänger am Straßenrand? Das Onlineportal Refrago führt zwei Urteile an, um diese Frage zu beantworten.

Das Land­gericht Itzehoe entschied 2011, dass Fußgänger grund­sätzlich keinen Ersatz der Reinigungs­kosten für ihre nass gespritzte Kleidung verlangen können, wie Refrago mitteilt. Denn ein Autofahrer sei nicht verpflichtet, Pfützen im Schritt­tempo zu durchfahren. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sonst eine erhöhte Unfall­gefahr bestehe, die durch das Abbremsen oder Langsam­fahren für den nachfolgenden Verkehr verursacht werde.

Selbst wenn kein nach­folgender Verkehr vorhanden ist, verneinte das Gericht laut Refrago die Pflicht, eine Pfütze langsam zu durchfahren. Bei Regen müssten sonst ganze Ortschaften oder Städte in Schritt­geschwindig­keit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgänger­verkehrs auszuschließen, was den Straßen­verkehr unzumutbar beeinträchtigen würde.

1994 war die Justiz noch anderer Meinung: Das Amtsgericht Frankführt am Main gewährte einem Fußgänger Schadens­ersatz wegen ver­unreinigter Kleidung – mit einer Einschränkung: Dem Fußgänger könne mitschuld sein, wenn er mit fliegendem Schnee­matsch habe rechnen müssen, gibt Refrago die Argumente des Amtsgerichts wieder.

(tc)

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