Gibt es Schadenersatz für durchnässe Fußgänger am Straßenrand? Das Onlineportal Refrago führt zwei Urteile an, um diese Frage zu beantworten.
Das Landgericht Itzehoe entschied 2011, dass Fußgänger grundsätzlich keinen Ersatz der Reinigungskosten für ihre nass gespritzte Kleidung verlangen können, wie Refrago mitteilt. Denn ein Autofahrer sei nicht verpflichtet, Pfützen im Schritttempo zu durchfahren. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sonst eine erhöhte Unfallgefahr bestehe, die durch das Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr verursacht werde.
Selbst wenn kein nachfolgender Verkehr vorhanden ist, verneinte das Gericht laut Refrago die Pflicht, eine Pfütze langsam zu durchfahren. Bei Regen müssten sonst ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde.
1994 war die Justiz noch anderer Meinung: Das Amtsgericht Frankführt am Main gewährte einem Fußgänger Schadensersatz wegen verunreinigter Kleidung – mit einer Einschränkung: Dem Fußgänger könne mitschuld sein, wenn er mit fliegendem Schneematsch habe rechnen müssen, gibt Refrago die Argumente des Amtsgerichts wieder.
(tc)