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Winterdienst ist von 7 bis 20 Uhr Pflicht

30.11.2017 14:00 Uhr
Winterdienst ist von 7 bis 20 Uhr Pflicht
Wenn Hauseigentümer andere Personen damit beauftragen, Schnee zu schippen, müssen sie trotzdem ein Auge darauf haben, ob diese das richtig machen
© Foto: Momanuma/stock.adobe.com

Wenn es schneit, müssen Hauseigentümer Gehwege und Eingänge räumen. Was ist dabei zu beachten?

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Bei Schnee und Eis müssen Haus­eigentümer sich darum kümmern, dass die Wege vor ihrer Tür nicht zu Rutschpartien werden. Der Gehweg vor dem Haus, der Hauseingang und meist auch der Weg zu den Mülltonnen müssen sicher sein. Darauf weisen die Juristen vom Deutschen Anwaltsregister hin.

Wann gilt die Pflicht, vor dem Haus Schnee zu schippen und zu streuen? Montags bis samstags gebe es die Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen könne man ein bis zwei Stunden später beginnen. Sollte es in dieser Zeit erneut schneien oder frieren, muss laut Anwaltsregister „nach­gearbeitet“ werden. Die genauen Regelungen sind in den Orts­satzungen von Gemeinden und Städten enthalten.

In Miets­häusern könne der Eigentümer das Schneeräumen an die Mieter übertragen, aber das müsse ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sein. Sollte der Eigentümer jemanden beauftragen, Schnee zu räumen, müsste er trotzdem kontrollieren, ob die Bewohner oder die Räum­dienste auch daran denken.

(tc)

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