Eine Frau ging mit ihrem Hund spazieren und trat auf eine Straße, um diese zu überqueren. Sie vergaß, mehrmals in beide Fahrtrichtungen zu schauen und übersah deswegen einen Motorradfahrer, der von rechts kam. Durch den Zusammenstoß wurde die Fußgängerin verletzt. Sie klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Motorradfahrer.
Vor Gericht gab es die nächste böse Überraschung: Das OLG Hamm sprach der Fußgängerin weitaus weniger Geld zu, als sie sich vorgestellt hatte. Sie habe den Unfall zum großen Teil selbst verursacht, lautete die Begründung. Denn Fußgänger müssten sorgfältig auf den Verkehr achten, wenn sie über eine Straße gehen. Dazu gehöre es vor allem, links und rechts zu schauen.
Überquere ein Fußgänger eine innerorts gelegene Straße, auf der eine Geschwindigkeit von 50 km/h gelte, sei dieser verpflichtet, in der Straßenmitte nochmals nach rechts zu schauen, um sich zu vergewissern, dass sich kein Fahrzeug nähere. Tue er dies nicht und werde dann von einem Motorradfahrer erfasst, der ihn aus Unachtsamkeit übersehe, hafte er für den Unfall zu zwei Dritteln mit.
Der Motorradfahrer kam relativ glimpflich davon: Nach Ansicht des Gerichts war er etwas zu schnell unterwegs und hatte zu langsam reagiert. Er hätte auf die Fußgängerin Rücksicht nehmen müssen, besonders da diese unaufmerksam gewesen sei.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 6 U 2/16
(tra/tc)