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Debatte: Hardware-Nachrüstungen müssen kommen

27.06.2018 10:08 Uhr
Debatte: Hardware-Nachrüstungen müssen kommen
Im Bundestag wurde über Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen diskutiert
© Foto: shutterup/stock.adobe.com

In einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses machten Experten ihren Standpunkt zu Hardware-Updates bei Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung deutlich.

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Während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu Anträgen der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke wurde deutlich, dass aus der Sicht von Umweltverbänden kein Weg an verpflichtenden Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung vorbeiführt. Dies geht aus einer Pressemitteilung von „Heute im Bundestag“ hervor.

Das von der Bundesregierung favorisierte Software-Update reiche nach den Worten von Jens Hilgenberg vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nicht aus, denn die Grenzwertüberschreitungen würden zum Teil bei mehr als 100 Prozent liegen. Die Kosten müssten seiner Meinung nach die Hersteller tragen. Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war ebenfalls der Ansicht, dass Software-Updates nicht genug sind, um die Emissionen in den Städten zu senken. Daher plädierte auch sie für Hardware-Nachrüstungen, die die Hersteller finanzieren müssten. Pro Fahrzeug seien nach Ansicht der DUH Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu erwarten.

Techniker warnen vor Problemen bei der Umsetzbarkeit

Demgegenüber standen die Bedenken von Professor Thomas Koch vom Karlsruher Institut für Technologie. Da Hardware-Lösungen "technisch kompliziert und teuer" seien, würde die schnellste Wirkung nach wie vor mit Software-Updates erreicht werden. Und auch Professor Georg Wachtmeister von der TU München warnte davor, jetzt schnelle Nachrüstungen "aus der Schublade“ zu zaubern, die für einige betroffene Fahrzeuge gar nicht umsetzbar seien.

Andere Expertenvertreter wie beispielsweise Alexander Möller vom ADAC stellten als eigentliches Ziel die Einhaltung der Grenzwerte und die gleichzeitige Vermeidung von Fahrverboten in den Mittelpunkt. Die Möglichkeit von lokalen Fahrverboten, für die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil den Weg frei gemacht hatte, sei demnach noch nicht genügend umgesetzt worden. Dem widersprach ein Vertreter des Deutschen Städtetages mit der Aussage, dass "sehr wohl alle Möglichkeiten ausgeschöpft" seien, die mit eigenen Mitteln gestemmt werden könnten.

(ts)

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