Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar äußerte sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) positiv über die Empfehlungen des Arbeitskreises zu „Elektrokleinstfahrzeugen“. Unter anderem hat man sich auf folgende Beschlüsse geeinigt: Damit die Fahrtrichtung nicht mehr wie bisher über Handzeichen angezeigt werden müsse, sollen Fahrzeuge, die wie E-Scooter im Stehen gefahren werden, künftig mit Blinkern ausgestattet werden. Außerdem gelte es, die Infrastruktur auszubauen und bessere Aufklärung über rechtliche Bedingungen zu betreiben. Noch immer würden regelmäßig falsche Verkehrsflächen genutzt oder geltende Promillegrenzen missachtet.
DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig zeigt sich zufrieden: „Ich freue mich, dass die Empfehlungen zu den Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen wurden und die Positionen der Verkehrswacht in wichtigen Teilen enthalten.“
Neue Mindestvoraussetzungen und bessere Strafverfolgung
Einig sind sich die DVW und der Arbeitskreis auch darin, dass keine weiteren Fahrzeuge dieser Klasse insbesondere ohne Lenkstange erlaubt werden und zukünftig eine Prüfbescheinigung für die Nutzung erforderlich wird. Ein Mindestalter von 15 Jahren und der Nachweis grundsätzlicher Kenntnisse der StVO wären somit die Voraussetzung für eine Nutzung.
Zustimmung gibt es weiterhin für die Empfehlungen zu einer besseren Strafverfolgung. Behörden sollen von den Verleihfirmen erhobene Nutzerdaten erhalten, sobald ein Verstoß vorliegt. Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum müsse ebenfalls strenger geregelt werden. Dazu kommentiert Bodewig: „Um Unfälle zu vermeiden, brauchen wir klare Regeln. Vorschriften sind keine Schikane, sondern notwendig, wenn wir die Vision Zero ernst nehmen wollen.“
(sd)