Geisterfahrer-Warnungen werden oft von Empfehlungen begleitet wie „fahren Sie äußerst rechts und überholen Sie nicht, bis Entwarnung gegeben wird“. Daran sollten sich betroffene Autofahrer auch tunlichst halten, heißt es in der Pressemitteilung des Goslar Instituts. Außerdem solle man die Geschwindigkeit verringern und die Warnblinkanlage einschalten. Empfehlenswert sei es auch, Abstand zum Vordermann zu halten und den Seitenstreifen im Auge zu behalten, um notfalls dorthin ausweichen zu können. „Und wer sich nach einer Geisterfahrer-Warnmeldung sehr unsicher fühlt, sollte gegebenenfalls den nächsten Park- beziehungsweise Rastplatz ansteuern oder über die nächste Abfahrt die Autobahn verlassen – sicher ist sicher“, raten die Experten.
Aufhalten sollte man einen Geisterfahrer „auf keinen Fall“, sondern das Warnblicklicht einschalten und die Lichthupe betätigen, wenn ein Falschfahrer in Sichtweite komme. Gebe es seine sichere Stelle zum Anhalten, solle man von dort aus die Notruf-Nummer 110 wählen. „Der Polizei und den Rettungskräften ist in solchen Fällen sehr geholfen, wenn sie belastbare Angaben zur Position des Anrufenden, zum Fahrzeug des Geisterfahrers und zu seiner Fahrtrichtung erhalten. Deshalb auch in der Aufregung einer solchen Situation an diese Informationen denken! Übrigens: Wenn man eine Notrufsäule für den Hinweis auf einen Falschfahrer nutzt, wird der eigene Standort automatisch übermittelt“, teilt das Goslar Institut mit.
(tc)