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Kein Fahrverbot trotz Unfallflucht

16.04.2013 14:29 Uhr

Entfernt sich der Unfallverursacher für eine längere Zeit vom Unfallort ohne die Polizei zu verständigen, so begeht er zwar Fahrerflucht, ein Fahrverbot ist jedoch nicht gerechtfertigt.

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Der Verursacher eines Unfalls darf sich von der Unfallstelle entfernen, um die Polizei zu verständigen. Dies darf aber nur für eine kurze Zeit erfolgen, denn die Polizei ist umgehend zu informieren. Geschieht das erst vierzig Minuten später, so ist dies zu lang. Der Schädiger erfüllt den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. Allerdings rechtfertigt ein solches Verhalten nicht den Entzug der Fahrerlaubnis.

(tra)

Landgericht Aurich

Aktenzeichen 12 Qs 81/12

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