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Klingelpflicht für Radfahrer?

12.06.2019 12:20 Uhr
Klingelpflicht für Radfahrer?
Eine Klingelpflicht gibt es nicht, stellte das OLG Nürnberg klar
© Foto: nito/stock.adobe.com

Wohl müssen Rad- und Pedelecfahrer auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen, wenn sie kombinierte Fuß- und Radwegen befahren. Aber einige Vorsichtsmaßnahmen sind nicht nötig.

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Im Fall fuhr ein Pedelec-Fahrer auf einem sogenannten Mischverkehrsweg in eine Fußgängerin, als diese plötzlich in dessen Fahrspur schritt. Die Fußgängerin wollte Schadenersatz und war der Meinung, die Pedelec-Fahrerin hätte klingeln müssen, als sie vorbeifuhr.

Das OLG Nürnberg sah das anders. So eine Klingelpflicht – und die Pflicht, sich nur mit Schrittgeschwindigkeit zu nähern – gebe es nicht, stellten die Richter zunächst klar. Sie argumentierten weiter: Auf so einem kombinierten Fußgänger-/Radfahrerweg sei man eben nicht allein. „Sorglos hin und her zu laufen“ sei auf Mischverkehrswegen nicht geboten. Es gelte gegenseitige Rücksichtnahme. Der Pedelec-Fahrer habe nicht mit einem derart unvermittelten Spurwechsel der Fußgängerin rechnen müssen.

Oberlandesgerichts Nürnberg

Aktenzeichen 2 U 1967/18

(tc)

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