Die neu gefasste situative Winterreifenpflicht gilt entgegen einer Verlautbarung des Bundesverbandes der Motorradfahrer (BVDM) auch für Zweiräder. Diese Rechtsauffassung vertritt der ADAC. Das Wirtschaftsunternehmen, das bei Politikern viel Gehör findet, beruft sich dabei auf die in der neuen Regelung zitierte Richtlinie 92/23/EWG. Sie beziehe sich zwar nur auf Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, doch verweise die Straßenverkehrsordnung nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf sie. Der Club weist darauf hin, dass auch die Fahrer von Quads bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen fahren dürften. Außerdem gibt der ADAC den Tipp, aus Sicherheitsgründen auch Anhänger nur mit Winterreifen zu bewegen, obwohl sie nur für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben seien. (dif)
ADAC: Winterreifenpflicht gilt auch für Zweiräder
Der viel zitierte Autofahrerclub ist der Auffassung, dass auch Zweiräder bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen.