Beim ADAC beschweren sich derzeit zahlreiche Mitglieder, dass einige Zulassungsstellen nicht die neuen, 18 statt 22 Zentimeter großen Kennzeichen für Motorräder herausgeben wie es der Gesetzgeber beschlossen hat. Demnach kann eine bereits zugeteilte fünfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination auch bei den kleineren Nummernschildern gegen eine geringe Gebühr beibehalten werden. Die Zulassungsstellen begründen ihren Standpunkt damit, dass bei den 18 Zentimeter großen Schildern wegen der Lesbarkeit hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen folgen dürfen. Laut ADAC ist diese Rechtsauffassung jedoch falsch. Auch fünf Stellen nach dem Ortskürzel können Untersuchungen zufolge noch problemlos auf Radarfotos erkannt werden. (ab)
Ärger um die neuen Kennzeichen für Motorräder
Laut ADAC haben Motorradfahrer auch bei einer fünfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination Anspruch auf ein kleineres Nummernschild.