Am 1. Mai 2013 trat eine Verordnung in Kraft, die es Jugendlichen ermöglicht, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu erwerben.
Voraussetzung für den Erwerb sind mindestens 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der theoretischen Ausbildung und eine „an den Fähigkeiten des Fahrschülers orientierte praktische Anleitung“, wie es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Länder heißt. Neben der Theorieprüfung ist eine 45-minütige praktische Prüfung vorgeschrieben.
Laut der Mitteilung der drei zuständigen Ministerien sollte die praktische Prüfung 30 Minuten dauern. Doch der aufmerksame „Fahrschule“-Leser Ernst Stegmann hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass auch beim AM 15 die Prüfung 45 Minuten dauern müsse. Eine Nachfrage im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt ergab, dass es sich hier um eine falsche Meldung handelte, die dank Ernst Stegmann korrigiert wurde.
(cm)