AM mit 15: Modellversuch gilt nur in teilnehmenden Ländern

27.02.2013 14:01 Uhr

Die Bundesländer sind sich offenbar darin einig, dass 15Jährige mit ihrer Fahrberechtigung nur innerhalb der am Modellversuch teilnehmenden Bundesländer fahren dürfen.

Die Fahrberechtigung für das Führen von Fahrzeugen der Klasse AM schon mit 15 Jahren gilt nur in den Bundesländern, die am geplanten Modellversuch teilnehmen. Die Fahranfänger müssen dann selbst darauf achten, dass sie die Grenzen der teilnehmenden Bundesländer nicht überschreiten. Für diese Lösung haben sich offenbar alle Bundesländer ausgesprochen.

Darüber informierte Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), bei der letzten Vorstandssitzung in Brehna. Seinen Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium zufolge ist der Starttermin des Modellversuchs noch nicht abzusehen, wohl aber dessen Ende im Jahr 2018.

(dif)

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