Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2012 die Bundesregierung in ihrem Bemühen bestärkt, die Europäische Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal so anzupassen, dass die Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer nicht reguliert wird. Die EU möchte demgegenüber auch die sonstigen Arbeitszeiten von Personen regeln, die Fahrtätigkeiten ausüben, und die selbstständigen Kraftfahrer mit einbeziehen. Deutschland ist zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht verpflichtet. Deshalb hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer vorgelegt, zu dem die Länderkammer jetzt Stellung genommen hat. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbstständige, die über Lenk- und Ruhezeiten hinausgehen, aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht geboten seien und einen Fremdkörper im bestehenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht darstellten. (dif)
Arbeitszeit: Bundesrat will selbständige Kraftfahrer nicht einengen
Die EU möchte auch bei selbstständigen Kraftfahrern mehr als die Lenk- und Ruhezeiten regeln.