91.276 Personen mussten sich im Jahr 2015 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Das hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bekannt gegeben. Damit sei die Zahl im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben, so die BASt, die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.
Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 35 Prozent als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft.
Hauptgrund für eine MPU war wie in den Vorjahren Alkoholauffälligkeit. Allerdings sank der Anteil der Begutachtungen bei den Alkoholfragestellungen in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit von 2014 auf 2015 um knapp sechs Prozent, die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um über sieben Prozent. Dagegen stieg die Zahl der Begutachtungen wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit um rund fünf Prozent an.
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(tr)