Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den geplanten Verkehrskontrollen der Diesel-Fahrverbote wegen "erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken" abgelehnt. Die automatische Kennzeichenerfassung gehe zu weit, weil die Lesegeräte ohne räumliche Begrenzung geplant sei. Die Bundesregierung beabsichtigt, dass Polizei und Ordnungsbehörden mit automatisierten Kennzeichenlesegeräten kontrollieren, welche Verkehrsteilnehmer unberechtigt in Umweltzonen einfahren.
Als unverhältnismäßig empfindet der Bundesrat, dass sämtliche Fahrer und Fahrzeuge unabhängig davon erfasst werden, ob sie sich rechtmäßig oder rechtswidrig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und umgehend gelöscht werden, wenn kein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot vorliegt. Die Länder kritisieren zudem, dass die vorgesehene Löschungsfrist von sechs Monaten zu lang sei. Die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten würde damit erheblich überschritten.
Bevor der Bundestag über den Gesetzentwurf berät, erstellt die Bundesregierung eine Gegenäußerung, die sie dem Bundestag mit der Stellungnahme des Bundesrates zukommen lässt. (ms)