BVF-Tipp: Fahrschulen müssen Statistikern Auskunft geben

19.08.2011 09:48 Uhr
Statistisches_Bundesamt_Web
Dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden müssen angeschriebene Fahrlehrer Auskunft geben
©Foto: Destatis

Das Statistische Bundesamt fordert in Kürze per Zufallsprinzip ausgewählte Fahrschulen dazu auf, für das Jahr 2010 einige betriebswirtschaftliche Kenndaten abzugeben.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt in Kürze eine Kostenstrukturerhebung auch bei Fahrschulen durch. Nach einer Zufallsstichprobe werden Fahrschulen ermittelt, die im September 2011 einen drei DIN A4-Seiten umfassenden Fragebogen zugesandt bekommen. Für Fahrschulen, die angeschrieben werden, besteht eine Auskunftspflicht. Sie müssen den Fragebogen innerhalb von vier Wochen entweder ausgefüllt in Papierform zurücksenden oder ihn online ausfüllen. Darauf weist die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hin. Die Erhebung soll für das Jahr 2010 ermitteln, welchen Umsatz die Fahrschulen erzielt haben, welchen Aufwand sie dazu ansetzen mussten und wie sich dieser Aufwand zusammengesetzt hat. Wie die Behörde schreibt, sollen die Ergebnisse der Erhebung 2012 veröffentlicht werden. Sie sollten sowohl Anhaltspunkte für die Verbandsarbeit als auch für den brancheninternen Vergleich ergeben. Auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes stehen Informationen über Kostenstrukturerhebungen und deren Ergebnisse zur Information bereit. Einen Entwurf des Fragebogens kann man im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung auf www.fahrschule-online.de als pdf-Datei herunterladen. (dif) http://www.destatis.de

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