Durch die Reform des Fahrlehrerrechts ändert sich eine ganze Menge in Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern – etwa die Länge, der Inhalt oder die Zugangsvoraussetzungen. Über diese Punkte informierten Kurt Bartels, 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), und die Referenten Professor Dietmar Sturzbecher und Verkehrspädagoge Günter Kölzer die Teilnehmer des Workshops „Fahrlehrerausbildung- und -prüfung“ auf dem Symposium „Neues Recht“ der Zeitschrift Fahrschule und der BVF in Göttingen.
Der 2. stellvertretende Vorsitzende der BVF machte deutlich, dass es neben den bekannten Baustellen auch weitere Ideen für Weiterentwicklungen gibt: „Es ist auf jeden Fall sinnvoll, für Erweiterungsklassen eine berufsbegleitende Ausbildungsmöglichkeit zu schaffen“, forderte Bartels.
Insgesamt wird die Ausbildung länger, vor allem der Teil in der Fahrerausbildungsstätte. Grundsätzlich stärke das vor allem die Kompetenzen und die pädagogischen Elemente, kommentierte Dietmar Sturzbecher, Direktor des IFK Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung. So steigt der Anteil der pädagogischen Ausbildung laut Sturzbecher von 33,6 Prozent auf über 50 Prozent: „Fahrlehrer ist ein pädagogischer Beruf – und nun liegt auch in der Ausbildung der Fokus endlich auf Lehrer.“
Der Wissenschaftler zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Reform. „Zwar ist nicht alles perfekt, aber es ist auf jeden Fall gut für die Fahrlehrerschaft und ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so sein Fazit.
Einen ausführlichen Bericht über das Symposium und die Workshops lesen Sie in der Ausgabe 12 der Fahrschule, die am 7. Dezember erscheint. (tr)