Rückwirkend zum 1. Januar 2013 soll „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ in Kraft treten, das der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013 gebilligt hat. Vorgesehen ist eine Anhebung der von Steuern und Sozialabgaben befreiten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich.
Außerdem soll die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden. Sie ist ebenfalls von Steuern und Abgaben befreit. Darauf weist der Dienst hib – heute im bundestag hin.
(dif)