Mit vier Zusatzzeichen können die obersten Landesbehörden jetzt Parkflächen für Elektrofahrzeuge kennzeichnen. Das Bundesverkehrsministerium ermöglicht es mit den bundeseinheitlichen Vorgaben, in den acht regionalen Modellregionen für Elektromobilität, die die Bundesregierung fördert, an Ladestationen Parkflächen für die Aufladung der leeren Akkus einzurichten. Die Zusatzzeichen tragen Texte wie „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ oder „Elektrofahrzeuge frei“. Sie können mit den Zeichen 314 (Parkplatz), 315 (Parken auf Gehwegen) oder 286 (eingeschränktes Haltverbot) kombiniert werden. Die Verlautbarung im Verkehrsblatt 2011, S. 198 definiert Elektrofahrzeuge als Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, mit extern aufladbarem Hybrid-Elektro-Antrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb. (dif)
Elektromobilität: Zusatzzeichen für Modellregionen
Die obersten Landesbehörden können jetzt mit Zusatzzeichen Stellplätze für die Aufladung von Elektrofahrzeugen reservieren.