Wie auf dem Onlineportal der Zeitschrift Autohaus berichtet wird, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die Rechte der Bürger im Kampf gegen dreckige Luft in den Städten gestärkt. Denn die Richter legten fest, dass Schadstoff-Messstationen so aufgestellt werden müssten, dass ihnen keine Grenzwert-Überschreitung entgehe. Außerdem müsse künftig jede einzelne Messstation berücksichtigt werden, weil schon einzelne Grenzwertüberschreitungen gegen geltendes EU-Recht verstoßen würden.
Zum Urteil war es gekommen, weil Einwohner von Brüssel belgische Behörden auf Errichtung der nötigen Messstationen verklagt hatten. Weil belgische Gerichte keinen Konsens fanden, hatten sie den EuGH um die Auslegung der geltenden EU-Regelungen gebeten, schreibt autohaus.de.
Auch in Deutschland wurde Kritik laut
Auch in Deutschland gab es in der vergangenen Zeit immer wieder Debatten über die Platzierung von Messstellen, die Einhaltung der Grenzwerte und mögliche Fahrverbote. Vor allem die Platzierung der Apparate und die Aussagekraft der Messwerte standen öfter in der Kritik. Die Luxemburger Richter hätten nun aber die bisherige Praxis in Deutschland bestätigt. Denn hier wurden Messstationen unter anderem an Busbahnhöfen oder verkehrsreichen Kreuzungen aufgestellt.
Künftig seien nach dem Urteil Messstationen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern. Außerdem müssten die Standorte so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.
(ts)