Der Landtag Baden-Württemberg hat am 15. Dezember 2010 einstimmig dem von der Landesregierung eingereichten Gesetzentwurf zum so genannten Feuerwehrführerschein zugestimmt. Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner will damit nach dem zweijährigen Vorbesitz der Klasse das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zulassen. Die Voraussetzung dafür sollen fünf Übungseinheiten à 45 Minuten und eine 60-minütige praktische Prüfung auf einem Einsatzfahrzeug sein. Auf eine theoretische Ausbildung und Prüfung sowie auf Sonderfahrten werde verzichtet, heißt es einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Ministerin Gönner kündigte bereits an, sie würde die Fahrberechtigung gerne bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausdehnen, sobald der Bund die Voraussetzungen dafür geschaffen habe. (dif)
Feuerwehrführerschein: Stuttgarter Landtag stimmt Regelung bis 4,75 Tonnen zu
Das baden-württembergische Parlament hat einem Gesetzentwurf für den Feuerwehrführschein zugestimmt.